Impressumspflicht – Was muss im Impressum stehen

Welche Angaben gehören ins Impressum – Was muss ich ins Impressum schreiben – Diese Fragen stellen sich immer mehr Menschen die eine eigene Homepage betreiben und das zu Recht. Wer eine Internetseite ohne Impressum betreibt verstößt gegen das Telemediengesetz und kann abgemahnt werden. Um eine Abmahnung und die damit verbundenen Kosten nicht zu riskieren muss man sich einfach nur ein Impressum erstellen. Das geht ganz schnell und kostet nichts. Man muss nur eine zusätzliche Webseite auf seiner Homepage erstellen. Diese kann man dann Impressum, Imprint oder Kontaktinformationen nennen und die unten aufgezählten Inhalte haben.

Im Impressum sollte man immer folgende Angaben stehen haben:

  • Vollständiger Name des Herausgebers
  • Postanschrift des Herausgebers
  • Kontaktmöglichkeit (E-Mail Adresse, Telefonnummer falls vorhanden)

Bei Firmen sollte zusätzlich folgendes ins Impressum:

  • Umsatzsteueridentnummer
  • Inhaltlich Verantwortlicher (Die Person welche die Webseite veröffentlicht)
  • Die zuständige Industrie- und Handelskammer
  • Die zuständige Handwerkskammer


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2 Kommentare zu “Impressumspflicht – Was muss im Impressum stehen

  1. hallo, danke für die info. muss die handwerksrolle wirklich rein? gibt es da urteile?
    noch eine info zur rechtssicherheit von der homepage allgemein.

    impressum ist nur ein teil vom ganzen.

    1. Hallo Herbert, danke für dein Feedback.

      Die Handwerkskammer und dazugehörige Infos sollten, sofern man einen Beruf ausübt welcher eine Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer erfordert, mit hinein.

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