Auch als hauptberuflich Selbstständiger hat man ab der siebten Woche Anspruch auf Krankentagegeld (Krankengeld) sofern man nicht einen ermäßigten Beitragssatz hat. Unterschieden wird hier zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenem Krankentagegeld (gesetzlichen Krankengeld) und den sogenannten Wahltarifen die von den Krankenkassen angeboten werden.Gesetzlich geregelt ist ein Krankengeldanspruch ab der siebten Woche in Höhe von 70% des regelmäßig inhaliertem Bruttoeinkommens. Bei den Wahltarifen ist z.B. besonders erfreulich das Publizisten (auch Blogger) oder andere Künstler teilweise bereits in den ersten Sechs Wochen der Krankschreibung
Selbstständig machen
In dieser Kategorie geht es um die Themen Selbstständigkeit, Firmengründung, Kredite (Gründerkredite), Förderungsmaßnahmen und Subventionen der Bundesrepublik sowie der Europääischen Union und natürlich das Geldschiene Franchise System.