Hauptberuflich Selbstständig – Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse

Auch als hauptberuflich Selbstständiger hat man ab der siebten Woche  Anspruch auf Krankentagegeld (Krankengeld) sofern man nicht einen ermäßigten Beitragssatz hat. Unterschieden wird hier zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenem Krankentagegeld (gesetzlichen Krankengeld) und den sogenannten Wahltarifen die von den Krankenkassen angeboten werden.Gesetzlich geregelt ist ein Krankengeldanspruch ab der siebten Woche in Höhe von 70% des regelmäßig inhaliertem Bruttoeinkommens. Bei den Wahltarifen ist z.B. besonders erfreulich das Publizisten (auch Blogger) oder andere Künstler teilweise bereits in den ersten Sechs Wochen der Krankschreibung

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